.
.

.

Muss man die rituelle Gebetswaschung vollziehen, nachdem man eine rituelle Unreinheit (Nadschaasah) berührt hat?


Frage:
Muss man die rituelle Gebetswaschung vollziehen, nachdem man eine rituelle Unreinheit (Nadschaasah) berührt hat?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Es ist ausreichend, sich nur die Hände zu waschen, nachdem man eine rituelle Unreinheit (Nadschaasah) berührt hat.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com