Frage:
Muss eine Frau, welche die rituelle Ganzkörperwaschung nach dem Ende ihrer Menstruation bzw. ihres Wochenbetts schon vollzogen hat, noch zusätzlich die rituelle Gebetswaschung anschließend vollziehen?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Eine Frau, welche die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) nach dem Ende ihrer Menstruation bzw. Wochenbett schon vollzogen hat, muss nicht noch zusätzlich die rituelle Gebetswaschung (Wuduu´) anschließend vollziehen, um das rituelle Gebet verrichten zu können.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com