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Muss die rituelle Gebetswaschung von Beginn an wiederholt werden, wenn man während des Verrichtens der rituellen Gebetswaschung eine Handlung vollzieht, die diese annullieren würde?


Frage:
Muss die rituelle Gebetswaschung von Beginn an wiederholt werden, wenn man während des Verrichtens der rituellen Gebetswaschung eine Handlung vollzieht, die diese annullieren würde?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Wenn während des Verrichtens der rituellen Gebetswaschung (Al-wuduu´) eine Handlung vollzogen wurde, welche diese annullieren würde, dann muss die rituellen Gebetswaschung wieder von Beginn an wiederholt werden.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com