Frage:
Muss die Absicht beim rituellen Fasten verbal ausgesprochen?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Die Niyyah befindet sich im Herzen. Wenn das Herz und die Zunge sich unterscheiden, dann gilt das im Herzen. Beim Verrichten ritueller Handlungen muss die Absicht nicht verbal ausgesprochen werden.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa- Kommission islam-wissen.com