Frage:
Muss das rituelle Gebet wiederholt werden, wenn man nach dem Beenden des rituellen Gebets eine Nadschaasah (rituelle Unreinheit) auf seiner Kleidung festgestellt hat?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Das rituelle Gebet muss in diesem Fall nicht wiederholt werden. Dies basiert auf der folgenden Fiqh-Regel:
الأصل إضافة الحادث إلى أقرب أوقاته
“Die Regel ist, dass ein Ereignis auf seine nächstliegende Zeit zurückzuführen ist.”
Demnach wird angenommen, dass die Nadschaasah (rituelle Unreinheit) erst nach dem Beenden des rituellen Gebets den Körper verlassen hat.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com