Frage:
Muss das rituelle Gebet wiederholt werden, wenn man in die falsche Richtung gebetet hat?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Das Einnehmen der Gebetsrichtung zur Ka’bah (Qiblah القبلة) in Makkah ist eine Pflichthandlung. Von Deutschland und Österreich aus liegt die Ka’bah Richtung Südosten.
Sollte man während des rituellen Gebets bemerken, dass man in die falsche Richtung betet, ändert man unverzüglich noch während des Gebets die Richtung.
Sollte man nach Verrichtung des rituellen Gebets und Versteichen der Gebetszeit feststellen, dass man in die falsche Richtung gebetet hat, obwohl man sich zuvor bemüht hatte, die genaue Richtung der Ka’bah zu ermitteln, so holt man das Gebet nicht nach.
Sollte man nach Verrichtung des rituellen Gebets und vor Versteichen der Gebetszeit feststellen, dass man in die falsche Richtung gebetet hat, dann wiederholt man das Gebet nach Einnahme der richtigen Richtung und vor Verstreichen der Gebetszeit.
Wer jedoch aus Fahrlässigkeit die falsche Richtung einnimmt, muss das rituelle Gebet danach wiederholen bzw. nachholen.
Einnehmen der Gebetsrichtung zur Ka’bah ist keine Pflicht für Kranke und für denjenigen, der sein rituelles Gebet in einer Gefahrensituation (z. B. Krieg) oder in einer anderen Zwangslage verrichtet.
Das Einnehmen der Gebetsrichtung zur Ka’bah entfällt ebenso für denjenigen, der während einer Reise im Fahrzeug oder auf einem Reittier ein Sunnah-Gebet verrichtet.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com