Frage:
Muss das rituelle Freitagsgebet an den ‘Iid-Tagen verrichtet werden?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Nach Imaam Abu-haniifah und Imaam Maalik, ist das Verrichten des rituellen Freitagsgebet an den ‘Iid-Tagen eine Pflicht.
Nach Imaam Ahmad, ist dies keine Pflicht, sondern nur eine Sunnah-Handlung.
Nach Imaam Asch-schaafi’iy, ist die Teilnahme am rituellen Freitagsgebet keine Pflicht für Dorfbewohner, doch die Stadtbewohner sind weiterhin dazu verpflichtet.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com