Frage:
Muss auf das Gehalt die Zakaah entrichtet werden?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Lohn- und Gehaltseinkommen und Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit sind nach den meisten Gelehrten zakaah-pflichtig.
Voraussetzungen, die solche Einnahmen zakaah-pflichtig machen:
- Überschreiten des Nisaab:
Diese Einnahmen sind zakaah-pflichtig, wenn der Nisaab den aktuellen Wert von 85 g Gold übersteigt.
- Fälligkeit der Abgabefrist:
Die Zakaah darauf kann entweder gleich nach Erhalt dieser Einnahmen oder einmal pro Lunarjahr entrichtet werden.
- Überschreiten des Mindestbesitzzeitraumes:
Nur bei jährlicher Zahlungsweise muss man mindestens ein Mondjahr lang im Besitz dieser Einnahmen sein.
- Besitz, Eigentum und uneingeschränkte Verfügungsgewalt.
Die Zakaah beträgt dann 2,5%.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com