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Müssen erwachsene Kinder, die noch bei ihren Eltern leben und eigenes Vermögen besitzen, die Zakaah entrichten?


Frage:
Müssen erwachsene Kinder, die noch bei ihren Eltern leben und eigenes Vermögen besitzen, die Zakaah entrichten?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Jeder geschlechtsreifer und zurechnungsfähiger Muslim unterliegt der Zakaah-Pflicht.

Erwachsene Kinder, die noch bei ihren Eltern leben und eigenes Vermögen besitzen, welches die Nisaab-Erhebungsgrenze überschritten hat, sind dazu verpflichtet, die Zakaah selber zu entrichten.

Für Minderjährige und geistig Behinderte, die eigenes Vermögen besitzen, ist der Vormund (waliy الولي) verpflichtet, an deren Stelle die Zakaah zu entrichten, weil die Zakaah-Pflicht in diesem Fall nur vom Vermögen alleine abhängt. ‘Umar Bnul-chattaab (radial-laahu ‘anhu) sagte:

اتَّجِرُوا فِي أَمْوَالِ الْيَتَامَى لَا تَأْكُلُهَا الزَّكَاةُ

“Handelt mit dem Vermögen der Waisen, damit die Zakaah es nicht verzehrt.” (Imaam Maalik)

Mehr Information bezüglich den Voraussetzungen der Zakaah, findest du unter dem folgenden Link auf unserer Internetseite www.islam-wissen.com:

https://www.islam-wissen.com/publikationen/islamologische-enzyklopaedie/einfuehrung-in-die-modalitaeten-der-rituellen-handlungen-gebet-fasten/voraussetzungen-der-zakaah/

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com