Frage:
Müssen die Beine beim Verrichten der rituellen Ganzkörperwaschung gewaschen werden? Wie lautet die Meinung der hanafitischen Fiqh-Schule diesbezüglich?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Nach allen Fiqh-Schulen muss beim Verrichten der rituellen Ganzkörperwaschung (Al-Ghusl), der gesamte Körper gewaschen werden.
Mehr Informationen zu den anderen Pflichtbestandteilen der rituellen Ganzkörperwaschung findest du in Band 4 der Islamologischen Enzyklopädie, sowie auf unserer Internetseite www.islam-wissen.com.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com