Frage:
Meine Frau und ich haben Geld gefunden. Laut dem Finderlohngesetz in Deutschland gehört dieses Geld uns, wenn innerhalb von 6 Monaten der Besitzer sich nicht meldet. Ist es erlaubt, dass gefundene Geld für private Zwecke zu verwenden oder muss das Geld gespendet werden?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Das gefundene Geld darf auch für private Zwecke verwendet werden. Dennoch ist es besser bzw. vorzüglicher den kompletten Geldbetrag oder einen Teil davon zu spenden.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com