Frage:
Kann ich meine jährliche Zakaah so entrichten, dass ich diesen Betrag von den Schulden meines Gläubigers erlasse?
Beispiel:
Jemand schuldet mir EUR 1000, und meine Zakaah wäre theoretisch EUR 500. Könnte ich dann meine Zakaah so entrichten, dass diese Personen mir nur noch EUR 500 schuldet?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Nach den Shaafi’iiten und Maalikiiten, ist es dem Gläubiger erlaubt, seine Zakaah vom Darlehen des Schuldners abzuziehen, als ob man die Zakaah direkt an den Schuldner entrichtet hätte.
Bemerkung:
Vermögensmasse in Form von gewährten Darlehen, die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zurückgezahlt werden, unterliegen nicht der Zakaah-Pflicht. Wird dieses Darlehen wider Erwarten zurückgezahlt, wird nach Meinung der meisten Gelehrten die Zakaah nur für ein Jahr entrichtet.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa- Kommission islam-wissen.com