Frage:
Ist es mir nach der hanafitischen Fiqh-Schule erlaubt, dass rituelle Gebet mit Hosen zu verrichten, die ein kleines Loch am Oberschenkelbereich haben?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Das Entblößen eines Viertels eines ‘Aurah-Teils, sei es mughal-ladhah oder muchaf-fafah, im rituellen Gebet für die Zeit der Vollendung eines unerlässlichen Pflichtteils (Rukn), annulliert dieses Gebet nach der hanafitischen Fiqh-Schule.
Zur ‘Aurah mughal-ladhah zählen die Genitalteile und der After mit den benachbarten Bereichen. Alle anderen Körperteile gehören zur ‘Aurah muchaf-fafah.
Bemerkung:
Beim Mann umfasst die ‘Aurah den Bereich vom Nabel bis zum Knie, wobei der Nabel im Gegensatz zum Knie nicht Teil der ‘Aurah ist.
Bei der Frau umfasst die ‘Aurah den gesamten Körper außer Gesicht und Händen. Manche Gelehrten zählen innerhalb des rituellen Gebets auch die Füße zur ‘Aurah, und andere zählen die Füße nur außerhalb des rituellen Gebets dazu.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com