.
.

.

Ist es hier im Westen, wo die Mehrheit Nichtmuslime sind, erlaubt einen Gastronomiebetrieb (z.B. Café) während des Ramadaans geöffnet zu lassen, oder ist es aus islamischer Sicht zwingend, dass man das Geschäft während der Fastenzeit schließt?


Frage:
Ist es hier im Westen, wo die Mehrheit Nichtmuslime sind, erlaubt einen Gastronomiebetrieb (z.B. Café) während des Ramadaans geöffnet zu lassen, oder ist es aus islamischer Sicht zwingend, dass man das Geschäft während der Fastenzeit schließt?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Es ist einem muslimischen Gastronomiebetreiber erlaubt, seinen Betrieb während der Tageszeit im Monat Ramadaan geöffnet zu lassen.

Der Beleg dafür ist eine authentische und makellose Überlieferung in Sahiihul-buchaariy (HN 2426).

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com