Frage:
Ist es erlaubt, zwischen zwei rituellen Gebeten zu reden?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Nach den Gelehrten, ist es manduub (Deutsch: eine Soll-Handlung) zwischen dem Pflicht-Gebet und dem anschließenden Nichtpflicht-Gebet zu sprechen.
Diesbezüglich wurde Folgendes überliefert:
عَنِ ابْنِ جُرَيْجٍ، قَالَ أَخْبَرَنِي عُمَرُ، بْنُ عَطَاءِ بْنِ أَبِي الْخُوَارِ أَنَّ نَافِعَ بْنَ جُبَيْرٍ، أَرْسَلَهُ إِلَى السَّائِبِ ابْنِ أُخْتِ نَمِرٍ يَسْأَلُهُ عَنْ شَىْءٍ، رَآهُ مِنْهُ مُعَاوِيَة فِي الصَّلاَةِ فَقَالَ نَعَمْ . صَلَّيْتُ مَعَهُ الْجُمُعَةَ فِي الْمَقْصُورَةِ فَلَمَّا سَلَّمَ الإِمَامُ قُمْتُ فِي مَقَامِي فَصَلَّيْتُ فَلَمَّا دَخَلَ أَرْسَلَ إِلَىَّ فَقَالَ لاَ تَعُدْ لِمَا فَعَلْتَ إِذَا صَلَّيْتَ الْجُمُعَةَ فَلاَ تَصِلْهَا بِصَلاَةٍ حَتَّى تَكَلَّمَ أَوْ تَخْرُجَ فَإِنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَمَرَنَا بِذَلِكَ أَنْ لاَ تُوصَلَ صَلاَةٌ حَتَّى نَتَكَلَّمَ أَوْ نَخْرُجَ .
Es wird tradiert über Ibnu-dschuraidsch, er sagte: ” ‘Umar Bnu-‘ataa´ Bni-abil-chuwaar teilte mir mit, dass Naafi’ Bnu-dschubair ihn nach As-saa-ib, der Sohn von Namir´s Schwester sandte, um ihn bezüglich einer Sache zu fragen, welche Mu’aawiyah im rituellen Gebet von ihm sah.” Er sagte: “Ja. Ich verrichtete zusammen mit ihm das rituelle Freitagsgebet in Al-maqsuurah. Als der Imaam (das rituelle Freitagsgebet) mit dem Salaam-Gruß beendet hatte, stand ich in meinem Platz auf und verrichtete anschließend ein rituelles Gebet. Nachdem er sich zurückgezogen hatte, sandte er nach mir und sagte: “Wiederhole nicht was du getan hast! Wenn du das rituelle Freitagsgebet verrichtet hast, dann verbinde es nicht direkt danach mit einem anderen rituellen Gebet, bis du gesprochen hast oder hinausgegangen bist, denn ALLAAHs Gesandter (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) befahl uns damit, dass ein rituelles Gebet nicht direkt angeschlossen werden soll (nachdem das rituelle Pflichtgebet verrichtet wurde), bis wir sprechen oder hinausgehen (aus der Moschee). (siehe Muslim Nr. 883 a)
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com