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Ist es erlaubt, seine Fiqh-Schule zu wechseln?


Frage:
Ist es erlaubt, seine Fiqh-Schule zu wechseln?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Wer den Idschtihaad-Rang nicht erreicht hat, soll sich einer bekannten Fiqh-Schule anschließen. Man darf diese Fiqh-Schule wechseln, wenn man eine andere Fiqh-Schule für kompetenter erachtet. Man kann auch in Einzelfragen unterschiedliche Fiqh-Schulen befolgen, mit der Bedingung, dass man nicht ausschließlich nach den Ausnahmeregelungen sucht, sonst wird man nach einigen Gelehrten als Faasiq angesehen (z. B.: Man darf keinen Ehevertrag abschließen ohne Waliy nach Imaam Ab-haniifah, ohne Brautgabe nach Imaam Asch-schaafi’iy und ohne Zeugen nach Imaam Maalik, denn ein derartiger Vertrag ist nach allen Schulen nichtig).

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com