Frage:
Ist es erlaubt, dass rituelle Gebet in einer Behindertentoilette zu verrichten?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Das Verrichten des rituellen Gebets in einem großen Raum worin sich eine Toilette befindet, wie z. B. in einer Behindertentoilette, ist erlaubt, solange der Gebetsplatz rituelle rein ist und nicht durch irgendwelche rituellen Unreinheiten beeinträchtigt wurde. Voraussetzung ist hierfür, dass man sich ernsthaft bemüht hat, eine andere Möglichkeit zum Beten zu finden.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com