Frage:
Ist es eine Pflicht beim Opferfest ein Tier zu schlachten?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Als Ud–hiyah bezeichnet man die Opfertiere, die beim Opferfest von Personen geschlachtet werden, die keine Haddsch-Pilgerfahrt vollziehen (siehe auch Al-hadyi).
Die Opferung von Ud–hiyah ist Sunnah-muakkadah für jeden, der finanziell dazu in der Lage ist. Sunnah-muakkadah ist eine Sunnah-Handlung, die der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) regelmäßig verrichtet hat.
Diese Opferung von Ud–hiyah ist nach Imaam Abu-haniifah eine Waadschib-Handlung für jede freie vermögende muslimische Person, die sich nicht auf Reisen befindet. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:
مَنْ كَانَ لَهُ سَعَةٌ وَلَمْ يُضَحِّ فَلَا يَقْرَبَنَّ مُصَلَّانَا
Wer dazu in der Lage ist und dennoch keine Ud–hiyah schlachtet, der darf nicht in die Nähe unserer Moschee kommen. (A, AH und Al-haakim)
Mehr Informationen diesbezüglich, findest du in Band 4 der Islamologischen Enzyklopädie, sowie auf unserer Internetseite www.islam-wissen.com.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com