Frage:
Ist es als Muslim erlaubt, in einer Bäckerei zu arbeiten, in welcher unter anderem belegte Brötchen mit Schinken bzw. Schweinefleisch verkauft werden?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Es ist dir erlaubt, in einer Bäckerei zu arbeiten, wo unter anderem Schweinefleisch verkauft wird, da deine Tätigkeit als Kassierer/in als eine nicht-aktive Beteiligung am Verkauf von Schweinefleisch gewertet wird. Somit fällt deine Tätigkeit nicht unter dem Verbot der folgenden Aayah:
وَلَا تَعَاوَنُواْ عَلَى ٱلۡإِثۡمِ وَٱلۡعُدۡوَٰنِۚ
… Doch kooperiert nicht bei der Verfehlung und der Übertretung! (Quraan 5:2)
Außerdem gilt, dass der Umgang mit demjenigen, dessen Vermögen mehrheitlich aus Haraam-Mitteln besteht, als erlaubt, da diese Person auch über Halaal-Mittel verfügt und man sich Haraam nicht sicher ist. Doch dieser Umgang bleibt eine makruuh-Handlung.
Bemerkung:
Der Umgang mit demjenigen, dessen Vermögen nicht mehrheitlich aus Haraam-Mitteln besteht, ist erlaubt, da diese Person mehrheitlich über Halaal-Mittel verfügt. Dieser Umgang ist nach den meisten Gelehrten eine makruuh-tanziihiy-Handlung.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com