Frage:
Ist einer Frau erlaubt, bestimmte Körperteile gegenüber einem männlichen Arzt zu entblößen?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Im Islam ist die Berührung von Menschen des anderen Geschlechts, die Nicht-Mahram sind bzw. mit denen man nicht verheiratet ist, nicht erlaubt.
In bestimmten Notsituationen (beim Vorliegen einer Daruurah oder Haadschah) darf man von Fremden des anderen Geschlechts soviel berühren, was notwendig ist, wie z. B. die Berührung von weiblichen kranken Personen durch den Arzt oder umgekehrt. Voraussetzung ist hierfür, dass man sich zuvor ernsthaft bemüht hat, einen Arzt des gleichen Geschlechts aufzusuchen.
Dies basiert auf der folgenden Fiqh-Regel:
- ad-daruuraatu tubiihul mahdhuraat, الضرورات تبيح المحظورات” und
- “eine Haadschah (dringende Notwendigkeit) wird wie die Daruurah (das absolut Unerlässliche) behandelt.”
Die daruurah-Nöte machen das Verbotene mubaah“, bzw. “Nöte heben Verbote auf” bzw. “Not bricht Gebot.”
daruuraat ist Plural von daruurah ضرورة.
daruurah ist eine Notlage, bei welcher der Mensch begründete Gefahr sieht für sein Leben, seinen Körper, seine Ehre/Würde, seinen Verstand oder für seinen Besitz.
Man bemerkt, dass eine islamkonforme Notlage zustande kommt, wenn die Unerlässlichen (ad-daruriyaat) ernsthaft bedroht werden. Bei einer Haadschah sind ad-daruriyaat nicht bedroht, aber das Leben wird sehr erschwert und unzumutbar.
In dieser Situation darf man Verbotenes begehen oder Muss-Handlungen unterlassen bzw. verschieben.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com