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Ist eine Person, die unter Depressionen leidet, dazu verpflichtet das rituelle Gebet zu verrichten, obwohl sie es verrichten könnte?


Frage:
Ist eine Person, die unter Depressionen leidet, dazu verpflichtet das rituelle Gebet zu verrichten, obwohl sie es verrichten könnte?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Eine Person, die unter Depressionen leidet, ist nicht dazu verpflichtet das rituelle Gebet zu verrichten, unter der Bedingung dass die Depressionen so extrem sind, so dass man nichts mehr von seiner Umgebung wahrnimmt.

Sollten die Depressionen nicht so extrem sein, wie es oben beschrieben wurde, dann ist man trotz dessen dazu verpflichtet, das rituelle Gebet zu verrichten.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com