Frage:
Ist die Eheschließung mit der Cousine erlaubt?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Die Heirat mit der Cousine ist erlaubt. Zwei quranische Belegstellen untermauern dies:
وَأُحِلَّ لَكُمْ مَا وَرَاءَ ذَلِكُمْ (…) Und euch wurden alle anderen (Frauengruppen) für halaal (zum Heiraten) erklärt.”, d. h. mit allen sonstigen weiblichen Personengruppen, die im Kontext der Aayah unerwähnt blieben, ist eine Eheschließung möglich.
Eine Eheschließung mit der Cousine wird explizit für zulässig erklärt:
يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ إِنَّا أَحْلَلْنَا لَكَ (…) وَبَنَاتِ عَمِّكَ وَبَنَاتِ عَمَّاتِكَ وَبَنَاتِ خَالِكَ وَبَنَاتِ خَالَاتِكَ (…) Prophet! Gewiss, Wir erklärten dir für halaal (…) die Töchter deines Onkels väterlicherseits, die Töchter deiner Tanten väterlicherseits, die Töchter deines Onkels mütterlicherseits und die Töchter deiner Tanten mütterlicherseits (…)” (33:50)
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com