Frage:
Ist der Name Karim erlaubt?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Die Verwendung der folgenden Namen ist nicht erlaubt, da es sich hierbei um ein Attribut der Attribute ALLAAHs handelt, welches nur ER besitzen kann:
Al-chaaliq (DER Schöpfer aller Geschöpfe aus dem Nichts),
As-samad (DER Herr, DER absolut Unabhängige, von DEM alles abhängt.),
Al-mu’iid (DER Wiederholer der Schöpfung nach ihrem Tod),
etc.
Die Verwendung dieser Attribute als Namen ist nur erlaubt, wenn davor das Substantiv ‘Abd (Deutsch: Anbeter) gesetzt wurde, wie z. B. ‘Abdul-chaaliq (Deutsch: der Anbeter des Schöpfers aller Geschöpfe aus dem Nichts).
Doch wenn es sich um ein Attribut der Attribute ALLAAHs handelt, welches nicht nur ER ausschließlich besitzt, dann ist die Namensgebung damit erlaubt, ohne das davor das Substantiv ‘Abd (Deutsch: Anbeter) gesetzt werden muss; wie z. B.
Kariim (der Großzügige)
Hakiim (der Weise)
Schakuur (der Belohnende),
etc.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com