.
.

.

Ist das Verrichten des rituellen Gebets in einem Transportmittel erlaubt, ohne dabei die Gebetsrichtung zur Ka’bah einzunehmen?


Frage:

Ist das Verrichten des rituellen Gebets in einem Transportmittel erlaubt, ohne dabei die Gebetsrichtung zur Ka’bah einzunehmen?

Antwort:

Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Das Einnehmen der Gebetsrichtung zur Ka’bah ist keine Pflicht für Kranke und für denjenigen, der sein rituelles Gebet in einer Gefahrensituation (z. B. Krieg) oder in einer anderen Zwangslage verrichtet.

Unter den folgenden zwei Bedingungen ist das Verrichten des rituellen Gebets in einem Transportmittel (z. B. Auto, Zug, Flugzeug, etc.) erlaubt, ohne dabei die Gebetsrichtung zur Ka’bah einzunehmen:

1.) es besteht keine Möglichkeit zu Halten, um das Transportmittel zu verlassen,

2.) es besteht die Gefahr, dass die Gebetszeit abläuft bevor man den Zielort erreicht hat.

Bemerkung:
Das Einnehmen der Gebetsrichtung zur Ka’bah entfällt ebenso für denjenigen, der während einer Reise im Fahrzeug oder auf einem Reittier ein Sunnah-Gebet verrichtet.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com