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Ist das Speisen von Bedürftigen als Zakaah eine Alternative für das Zahlen eines Geldbetrags?


Frage:
Ist das Speisen von Bedürftigen als Zakaah eine Alternative für das Zahlen eines Geldbetrags?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Da beim Zahlen der Zakaah, die Eigentumsrechte an einem Vermögenswert (z. B. Geld, Gold, Silber) an den Zakaah-Empfänger übertragen werden müssen, ist demnach das Speisen von Bedürftigen als Alternative nicht möglich, weil hierbei keine Eigentumsübertragung stattfindet.

Dennoch besteht die Möglichkeit den Zakaah-Betrag an eine Stiftung etc. zu entrichten, welche diesen Betrag für das Speisen von Bedürftigen verwenden kann.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa- Kommission islam-wissen.com