Frage:
Ist das Schlucken von Blut erlaubt?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Das absichtliche Schlucken von Blut ist nicht erlaubt (haraam). Versehentliches Verschlucken von Blut ist keine Verfehlung.
Der Beleg dafür ist die folgende Aayah:
إِنَّمَا حَرَّمَ عَلَيۡكُمُ ٱلۡمَيۡتَةَ وَٱلدَّمَ وَلَحۡمَ ٱلۡخِنزِيرِ وَمَآ أُهِلَّ بِهِۦ لِغَيۡرِ ٱللَّهِۖ فَمَنِ ٱضۡطُرَّ غَيۡرَ بَاغٖ وَلَا عَادٖ فَلَآ إِثۡمَ عَلَيۡهِۚ إِنَّ ٱللَّهَ غَفُورٞ رَّحِيمٌ
Für verboten erklärte ER euch nur das Verendete, das vergossene Blut, das Schweinefleisch und das, worauf bei der Schächtung andere als ALLAAH angerufen wurden. Wer jedoch dazu gezwungen wird – ohne dabei erstrebend oder übertretend zu sein, für den ist es keine Verfehlung. Gewiss, ALLAAH ist allvergebend, allgnädig. (Quraan 2:173)
Bemerkung:
Nach allen Gelehrten, ist der Konsum von Blut und alles was aus Blut hergestellt wird, verboten (haraam).
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com