Frage:
Ist das rituelle Freitagsgebet gültig, wenn man zuvor die Freitagspredigt versäumt hat?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Die Anwesenheit während der Freitagspredigt (Arabisch: Al-chutbah) ist keine Bedingung für die Gültigkeit des rituellen Freitagsgebets.
Dennoch sollte unbedingt versucht werden, während der Freitagspredigt anwesend zu sein.
Im Quraan wird diesbezüglich Folgendes erwähnt:
يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوٓاْ إِذَا نُودِيَ لِلصَّلَوٰةِ مِن يَوۡمِ ٱلۡجُمُعَةِ فَٱسۡعَوۡاْ إِلَىٰ ذِكۡرِ ٱللَّهِ وَذَرُواْ ٱلۡبَيۡعَۚ ذَٰلِكُمۡ خَيۡرٞ لَّكُمۡ إِن كُنتُمۡ تَعۡلَمُونَ
Ihr, die den Iimaan verinnerlicht habt! Wenn zum Freitagsgebet gerufen wird, dann strebt zum Gedenken ALLAAHs und lasst vom Geschäftsbetrieb ab. Das ist besser für euch, würdet ihr es wissen. (Quraan 62:9)
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa- Kommission islam-wissen.com