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Ist das Nachgehen einer Erwerbstätigkeit eine rituelle Handlung?


Frage:
Ist das Nachgehen einer Erwerbstätigkeit eine rituelle Handlung?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Das Nachgehen einer islamkonformen Erwerbstätigkeit ist eine rituelle Handlung.

Imaam Zaid Bnu-‘aliy tradierte in seinem Musnad-Werk über den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) diesbezüglich Folgendes:

جَاءَ رَجُلٌ إِلَى النَّبِيِّ صَلّى اللهُ عَليَهِ وَسَلّم فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، أَيُّ الْكَسْبِ أَفْضَلُ؟ فَقَالَ صَلّى اللهُ عَليَهِ وَسَلّم: “عَمَلُ الرَّجُلِ بِيَدِهِ، وَكُلُّ بَيْعٍ مَبْرُورٍ، فَإِنَّ اللَّهَ يُحِبُّ الْمُؤْمِنَ الْمُحْتَرِفَ، وَمَنْ كَدَّ عَلَى عِيَالِهِ كَانَ كَالْمُجَاهِدِ فِي سَبِيلِ اللَّهِ”.

Ein Mann kam zum Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) und sagte: “ALLAAHs Gesandter! Welche Einnahmen sind besser?” Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) antwortete: “(Die Einnahmen) durch eigene Arbeit und durch ein korrektes Geschäft. Denn ALLAAH liebt den Iimaan-bekennenden Handwerker. Wer arbeitet, um seine Familie zu unterhalten, gleicht demjenigen, der Dschihaad auf ALLAAHs Weg leistet.

Aus diesem Hadiith wird ersichtlich, dass der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sowohl die handwerkliche Arbeit als auch den Handel als beste Einnahmequellen lobte. Um diese Einnahmen in ihrer Konformität mit der Scharii’ah nicht zu beeinträchtigen und Fehler zu vermeiden, ist es notwendig die Modalitäten dieser Erwerbsmöglichkeiten gut zu kennen. Schon der zweite Chaliifah ‘Umar Bnul-chattaab (radiyal-laahu ‘anh) hatte dies erkannt und deshalb angeordnet:

لا يَبِيعُ فِي سُوقِنَا إِلا مَنْ قَدْ تَفَقَّهَ فِي الدِّينِ

Auf unserem Markt darf keiner etwas verkaufen, der sich in den Islam-Angelegenheiten nicht auskennt. (Al-husain Bnu-mas’uud im Werk Scharhus-sunnah)

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com