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In welchen Fällen ist Al-ghiibah erlaubt?


Frage:
In welchen Fällen ist Al-ghiibah erlaubt?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

In den folgenden Fällen ist Al-ghiibah erlaubt:

1.) Beim Einlegen einer Beschwerde.
Einer geschädigten Person ist es erlaubt, Beschwerde beim Richter etc. einzulegen, in dem er/sie über die Verfehlung des anderen spricht.

2.) Beim Ersuchen um Hilfe um ein Übel zu beseitigen bzw. um eine positive Änderung hervorzurufen.
Eine Person bittet eine anderen Person um dessen Hilfe, in dem er/sie zu ihr sagt:  “Soundso vollzieht dieses und jenes, bitte sag ihm das er damit aufhören soll.”

3.) Beim Erfragen eines Ratschlags oder einer Fatwa.
Der Fatwa-Erfragende unterrichtet den Mufti über die Handlungen anderer Personen und fragt nach deren Konformität.

4.) Beim Warnen der Leute über das schlechte Verhalten oder die schlechten Eigenschaften einer Person, so dass sie sich davor schützen können.
Wie zum Beispiel die Entdeckung einer Eigenschaft bei einem/einer Tradierenden, die seine/ihre ‘Adaalah oder seine/ihre fehlerfreie Hadiith-Aufnahme bzw. -Wiedergabe in Frage stellt, was zur Zurückweisung bzw. Schwächung der von ihm/ihr tradierten Hadiithe führt.

5.) Beim Reden über die Sünden von bestimmten Personen, welche sie in der Öffentlichkeit vollzogen haben.

6.) Beim Beschreiben bzw. Identifizieren einer Person, ohne diese dadurch zu verletzten oder zu verunglimpfen – wie z.B.  “der Einäugige” etc. Dennoch ist es besser, eine Person mit einer anderen Eigenschaft zu beschreiben.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com