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Wie werden Leichte und Schwere Verfehlungen gesühnt?


Frage:
Wie werden Leichte und Schwere Verfehlungen gesühnt?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

ALLAAH (ta’aala) hat in Seiner unendlichen Gnade (rahmah) den Iimaan-Bekennenden zahlreiche Möglichkeiten eingeräumt, die Leichten und Schweren Verfehlungen wiedergutzumachen.
Die Türen Seiner Gnade sind immer offen und Seine Liebe und Gnade sind grenzenlos. Die Iimaan-Bekennenden vertrauen auf die Vergebung ALLAAHs, da ALLAAH (ta’aala) sich selbst die Gnade zur Pflicht gemacht hat.

Durch folgende Handlungen bzw. Ereignisse werden Sünden und Verfehlungen inschaa-ALLAAH vergeben:

a) Die rituelle Reue (at-taubah: التوبة)

Die vorgesehene Vergeltung einer Sünde im Jenseits entfällt, wenn diese Verfehlung durch aufrichtige taubah im Diesseits bereut wurde.

Eine aufrichtige taubah muss folgende Kriterien erfüllen:

– Sie muss von echter Reue und aufrichtigem Bedauern für die begangene Sünde begleitet werden.

– Es muss die feste Absicht gefasst werden, diese Sünde nicht mehr zu wiederholen.

– Es müssen gute Taten als Wiedergutmachung für diese Sünde vollbracht werden.

– Die taubah muss vom Herzen kommen, d. h. sie darf nicht unter Zwang erfolgen.

قُلۡ يَٰعِبَادِيَ ٱلَّذِينَ أَسۡرَفُواْ عَلَىٰٓ أَنفُسِهِمۡ لَا تَقۡنَطُواْ مِن رَّحۡمَةِ ٱللَّهِۚ إِنَّ ٱللَّهَ يَغۡفِرُ ٱلذُّنُوبَ جَمِيعًاۚ إِنَّهُۥ هُوَ ٱلۡغَفُورُ ٱلرَّحِيمُ ٥٣

Sag (in Meinem Namen): ‚Meine Geschöpfe, die sich gegen sich selbst vergingen! Verzweifelt nicht an ALLAAHs Gnade! ALLAAH vergibt sicher die Verfehlungen – allesamt. Er ist gewiss Der Allvergebende, Der Allgnädige.’ 1

b) ALLAAH (ta’aala) um Vergebung bitten (al-istighfar: الإستغفار)

وَمَا كَانَ ٱللَّهُ لِيُعَذِّبَهُمۡ وَأَنتَ فِيهِمۡۚ وَمَا كَانَ ٱللَّهُ مُعَذِّبَهُمۡ وَهُمۡ يَسۡتَغۡفِرُونَ ٣٣

Doch ALLAAH wird sie nicht strafen, solange du unter ihnen bist. ALLAAH wird sie auch nicht strafen, solange sie Ihn um Vergebung bitten. 2

Neben der rituellen Reue nach dem Begehen einer Sünde, bitten die Muslime ALLAAH (ta’aala) immer wieder um Vergebung und Gnade für ihr unvollkommenes Handeln, weil ihnen bewusst ist, dass sie als Menschen ALLAAH (ta’aala) nicht oft genug um Vergebung bitten und Ihm nicht oft genug für Seine Gaben danken können.

c) Das Vollbringen guter Taten

وَأَقِمِ ٱلصَّلَوٰةَ طَرَفَيِ ٱلنَّهَارِ وَزُلَفٗا مِّنَ ٱلَّيۡلِۚ إِنَّ ٱلۡحَسَنَٰتِ يُذۡهِبۡنَ ٱلسَّيِّ‍َٔاتِۚ ذَٰلِكَ ذِكۡرَىٰ لِلذَّٰكِرِينَ

Verrichte ordnungsgemäß das rituelle Gebet an beiden Enden der Tageszeit und an einem dem Tag näher gelegenen Teil der Nacht! Die guten Taten tilgen die Schlechten. Dies ist eine Ermahnung für diejenigen, die sich ermahnen lassen. 3

d) Prüfungen im Diesseits

Wenn man in Ausnahme- und Extremsituationen (in Zeiten von Krisen wie Krankheit, Not, Unglück, Leid und Bedrängnis) standhaft und geduldig bleibt und auch in dieser schweren Zeit die Beziehung zu ALLAAH (ta’aala) aufrechterhält und pflegt, wird ALLAAH (ta’aala) dafür Sünden vergeben.

Der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

مَا يُصِيبُ الْمُسْلِمَ مِنْ نَصَبٍ، وَلَا وَصَبٍ، وَلَا هَمٍّ، وَلَا حُزْنٍ، وَلَا أَذًى، وَلَا غَمٍّ، حَتَّى الشَّوْكَةِ يُشَاكُهَا، إِلَّا كَفَّرَ اللَّهُ بِهَا مِنْ خَطَايَاهُ.

Für jedes Unglück, das einem Muslim widerfährt, auch für jede Besorgnis, für jeden Kummer, für jede Trauer, für jeden Schaden, für jedes Betrübnis und sogar für den Dorn, der ihn sticht, vergibt ALLAAH ihm Sünden. (B, M, T, AH)

d) Die Peinigung im Grab

e) Die gewaltigen Ereignisse am Jüngsten Tag

f) Die Fürsprache jener (u. a. der Gesandten und Propheten), denen ALLAAH (ta’aala) diese am Jüngsten Tag erlaubt.

g) Die Vergebung ALLAAHs

Weil ALLAAH (ta’aala) Der Gnadende ist, wird Er, wenn Er will, auch ohne Fürsprache auf die Bestrafung der Verfehlenden verzichten.

إِنَّ ٱللَّهَ لَا يَغۡفِرُ أَن يُشۡرَكَ بِهِۦ وَيَغۡفِرُ مَا دُونَ ذَٰلِكَ لِمَن يَشَآءُۚ وَمَن يُشۡرِكۡ بِٱللَّهِ فَقَدِ ٱفۡتَرَىٰٓ إِثۡمًا عَظِيمًا ٤٨

ALLAAH vergibt nie, dass Ihm gegenüber Polytheismus betrieben wird! Doch Er vergibt, was (an Verfehlungen) geringer ist als dies, wem Er will. Wer Polytheismus ALLAAH gegenüber betreibt, der hat bereits eine übergroße Verfehlung erfunden. 4

h) Das Bittgebet der Muslime für den Gottergebenen in seinem Leben und nach seinem Tod.

i) Die freiwillige Almosenspende und die Rezitation des Quraan

k) Das stellvertretende Bitten um Vergebung für Verstorbene

Es besteht Konsens unter den meisten Gelehrten, dass die Möglichkeit besteht, dass Lebende gewisse rituelle Handlungen (Gebet, Haddsch, Zakaah, Fasten, freiwillige Spenden) stellvertretend für Verstorbene verrichten können, und dass die Belohnung dafür den Verstorbenen zugeschrieben wird.

Der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) riet einer Frau, die ihn danach fragte, ob sie anstelle ihrer verstorbenen Mutter die Haddsch vollziehen könne:

نَعَمْ، حُجِّي عَنْهَا، أَرَأَيْتِ لَوْ كَانَ عَلَى أُمِّكِ دَيْنٌ أَكُنْتِ قَاضِيَةً، اقْضُوا اللَّهَ، فَاللَّهُ أَحَقُّ بِالْوَفَاءِ.

“Ja, vollziehe Haddsch an ihrer Stelle. Teile mir mit, wenn deine Mutter bei jemanden verschuldet wäre, hättest du ihre Schulden getilgt? So tilgt die Schulden ALLAAHs! Denn ALLAAH hat mehr Anrecht auf Tilgung der Schulden.” (B, M, T)

Der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte auch:

إِذَا مَاتَ الْإِنْسَانُ انْقَطَعَ عَنْهُ عَمَلُهُ إِلَّا مِنْ ثَلَاثَةٍ، إِلَّا مِنْ صَدَقَةٍ جَارِيَةٍ، أَوْ عِلْمٍ يُنْتَفَعُ بِهِ، أَوْ وَلَدٍ صَالِحٍ يَدْعُو لَهُ.

Wenn der Mensch stirbt, endet (die Belohnung für) sein Wirken außer für drei Handlungen: für eine sadaqa-dschaariyah, oder für Wissen, das (für die Nachwelt bzw. die nachfolgenden Generationen) von Nutzen ist, oder für einen gut tuenden Nachkommen, der für den Verstorbenen Bittgebete spricht. (M, T, A, N, AH)

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com

 

Notes:

  1. Quraan (39:53)
  2. Quraan (8:33)
  3. Quraan (11:114)
  4. Quraan (4:48)