Frage:
War das Verrichten des rituellen Witr-Gebets eine Pflichthandlung für den Propheten?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Dieses rituelle Gebet war verpflichtend für den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam), ist aber nur eine Sunnah-muakkadah für die übrigen Muslime. Das bedeutet, dass Muslime, die es verrichten, dafür von ALLAAH (ta’aala) belohnt werden. Doch diejenigen, die es unterlassen, sündigen nicht. Nach Imaam Abu-haniifah ist das Witr-Gebet sogar eine Waadschib-Handlung, dessen Unterlassung von der Fürbitte (schafaa’ah
الشفاعة) des Gesandten ausschließt.
قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أُمِرْتُ بِالْأُضْحِيَّةِ وَالْوَتْرِ وَلَمْ تُكْتَبْ
“Der Gesandte ALLAAHs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte: “Mir wurden die ud-hiyah (das Opfern zum Opferfest) und das Witr-Gebet zur Pflicht gemacht, während beide (der Gemeinschaft) nicht geboten wurden.” (H)
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com