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Ist es möglich, von einem Dschinn besessen zu werden?


Frage:
Ist es möglich, von einem Dschinn besessen zu werden?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Es ist möglich von einem Dschinn besessen zu sein. Der Beleg dafür ist die folgende Aayah:

ٱلَّذِينَ يَأۡكُلُونَ ٱلرِّبَوٰاْ لَا يَقُومُونَ إِلَّا كَمَا يَقُومُ ٱلَّذِي يَتَخَبَّطُهُ ٱلشَّيۡطَٰنُ مِنَ ٱلۡمَسِّۚ ذَٰلِكَ بِأَنَّهُمۡ قَالُوٓاْ إِنَّمَا ٱلۡبَيۡعُ مِثۡلُ ٱلرِّبَوٰاْۗ وَأَحَلَّ ٱللَّهُ ٱلۡبَيۡعَ وَحَرَّمَ رِّبَوٰاْۚ فَمَن جَآءَهُۥ مَوۡعِظَةٞ مِّن رَّبِّهِۦ فَٱنتَهَىٰ فَلَهُۥ مَا سَلَفَ وَأَمۡرُهُۥٓ إِلَى ٱللَّهِۖ وَمَنۡ عَادَ فَأُوْلَٰٓئِكَ أَصۡحَٰبُ ٱلنَّارِۖ هُمۡ فِيهَا خَٰلِدُونَ

Diejenigen, die verbotene Zinsen einnehmen, stehen nicht auf außer, wie derjenige aufsteht, auf den der Satan schlägt – vor Besessenheit. Dies, weil sie sagten: “Das Verkaufen ist doch nur genauso wie Zinsnehmen!” Doch ALLAAH erklärte das Verkaufen für erlaubt und das Zinsnehmen für verboten. So wem eine Ermahnung von seinem HERRN zukam, dann es unterließ, dem gehört, was er bereits (an verbotenen Zinsen) nahm, und seine Angelegenheit unterliegt ALLAAH. Wer jedoch es wiederholt, diese sind die Bewohner des Feuers. Darin werden sie ewig sein. (Quraan 2:275)

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com