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Ich habe während eines Streites auf den Quraan geschworen, dass ich eine bestimmte Handlung nicht vollziehen werde. Ist somit ein gültiger Eid zustande gekommen?


Frage:
Ich habe während eines Streites auf den Quraan geschworen, dass ich eine bestimmte Handlung nicht vollziehen werde. Ist somit ein gültiger Eid zustande gekommen?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Ein Eid ist nur dann bindend, wenn die Person zum Zeitpunkt der Eidaussage geschlechtsreif und zurechnungsfähig war, und der Eid mit Bedacht ausgesprochen und unter Anrufung ALLAAHs mit einem Seiner Namen oder mit einer Seiner Eigenschaften abgelegt wurde. Erfolgt der Eid nicht unter Anrufung ALLAAHs, so ist er nicht gültig. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

مَنْ كَانَ حَالِفَاً فَلْيَحلِفْ بِاللهِ أو لِيَصْمُت

Wer schwören will, soll mit dem Namen ALLAAHs schwören oder schweigen. (B, M)

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com