Frage:
Ich habe vor meiner Zakaah-Pflicht nachzugehen, jedoch weiß ich nicht mehr den genauen Zeitpunkt wann ich den Mindestbetrag von mehr als 85g Gold besessen habe. Kann ich jetzt irgendeinen Zeitpunkt für das Entrichten der Zakaah auswählen?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Für unterschiedliche Vermögenswerte sind unterschiedliche Fälligkeitsfristen festgelegt, z. B. Gewinne aus Viehzucht oder Handel sind ein Mondjahr nach Erwerb zakaah-pflichtig. Gewinne aus Landwirtschaft und Bodenschätzen sind sofort zakaah-pflichtig.
Da für die jährliche Abgabe der Zakaah kein fester Zeitpunkt vorgeschrieben ist, bestimmt jeder Zakaah-Pflichtige für sich selbst seinen persönlichen Abgabetermin, an dem er jedes Jahr die Zakaah entrichtet.
Bemerkung:
Man darf die Zakaah auch für Jahre im Voraus entrichten.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com