Frage:
Ich habe derzeit eine Wunde, die ich morgens und abends mit einer Kompresse und Salbe einwickeln muss. Die Wunde nässelt phasenweise. Laut meinem Arzt, darf ich das alte eingetrocknete Blut, welches auf der Wunde zurück bleibt, nicht entfernen. Wie muss ich nun die rituelle Gebetswaschung nach der hanafiitischen Fiqh-Schule vollziehen?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Im Falle von Verletzungen und Krankheiten, bei denen der direkte Kontakt der Haut mit Wasser nicht möglich bzw. medizinisch nicht erwünscht ist, darf an diesem Körperteil bei beiden rituellen Teil- und Ganzkörperwaschungen, die rituelle Benetzung durchgeführt werden. Diese Ausnahmeregel gilt nur, solange die medizinische Indikation besteht.
Im Gegenteil zu den Schuhen muss ein medizinischer Verband nicht im Zustand der rituellen Teil- bzw. Ganzkörperwaschung angelegt werden. Auch ist hier keine Frist vorgesehen.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa- Kommission islam-wissen.com