Entscheidung Nr. 158 (7/17) bezüglich des Verkaufs von Schulden:
Auf seiner 17. Vollversammlung in Amman/Jordanien in der Zeit von 28.05.1427/24.06.2006 bis 02.06.1427/28.06.2006 hat der Internationale Fiqh-Rat folgende Entscheidung gefällt:
أولاً: يعدّ من فسخ الدين بالدين الممنوع شرعاً كل ما يُفضي إلى زيادة الدين على المدين مقابل الزيادة في الأجل أو يكون ذريعة إليه، ومن ذلك فسخ الدين بالدين عن طريق معاملة بين الدائن والمدين تنشأ بموجبها مديونية جديدة على المدين من أجل سداد المديونية الأولى كلها أو بعضها، سواء أكان المدين موسراً أم معسراً، وذلك كشراء المدين سلعة من الدائن بثمن مؤجل ثم بيعها بثمن حال من أجل سداد الدين الأول كله أو بعضه.
ثانياً: من صور بيع الدين الجائزة:
1.بيع الدائن دينه لغير الدين في إحدى الصور التالية:
أ- بيع الدين الذي في الذمة بعملة أخرى حالة، تختلف عن عملة الدين، بسعر يومها.
ب- بيع الدين بسلعة معينة.
ج- بيع الدين بمنفعة عين معينة.
2.بيع الدين ضمن خلطة أغلبها أعيان ومنافع هي المقصودة من البيع.
والله أعلمErstens: Zur Annullierung von einer Schuld durch eine Schuld, welche die Scharii’ah verbietet, zählt alles, was zur Erhöhung der Schuld beim Schuldner als Gegenleistung für die Stundung führt bzw. als Vorwand dafür verwendet wird. Dazu gehört die Annullierung von einer Schuld durch eine Schuld mittels eines Vertrags, der dazu führt, dass der Schuldner eine neue Schuld macht, um damit die erste Schuld oder einen Teil davon zu begleichen, unabhängig davon, ob der Schuldner liquid ist oder nicht, wie wenn der Schuldner vom Gläubiger eine Sache in Raten kauft und dann diese für weniger in bar verkauft, um damit seine erste Schuld oder einen Teil davon zu begleichen.
Zweitens: Beispiele von erlaubten Verkaufsformen von Schulden:
1. Verkauf der Schuld durch den Schuldner gegen keine neue Schuld, wie in diesen Beispielen:
a) Verkauf der Schuld gegen eine andere Währung als die Währung der ersten Schuld, sofort und zum aktuellen Marktpreis
b) Verkauf der Schuld gegen eine bestimmte Ware
c) Verkauf der Schuld gegen Nutzung einer bestimmten Sache
2. Verkauf einer Schuld gegen eine für den Verkauf vorgesehene Mischung von Sachen und Nutzungsrechten
Und Allaah weiß es am Besten!