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Eine Frau sagt den folgenden Satz zu ihren Ehemann: „Bist du an der Weiterführung unserer Ehe interessiert?“ Und der Mann antwortet: „Ich entlasse dich, von miraus bist du frei.“ Gilt diese Frau dann als geschieden?


Frage:
Eine Frau sagt den folgenden Satz zu ihren Ehemann: “Bist du an der Weiterführung unserer Ehe interessiert?” Und der Mann antwortet: “Ich entlasse dich, von mir aus bist du frei.” Gilt diese Frau dann als geschieden?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Die Aussage ” Ich entlasse dich, von mir aus bist du frei” bewirkt keine Scheidung, da sie nicht in der Vergangenheitsform erfolgte. Sie bedeutet, dass der Mann sich scheiden lassen will, aber er hat es noch nicht getan.

Die richtige Scheidungsformel heißt z. B. “Ich habe dich geschieden”.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com