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Dürfen Spesen, wie z.B. Flugkosten, etc., bei der Zakaah-Berechnung berücksichtigt werden, nach dem eine Immobilie verkauft wurde?


Frage:
Dürfen Spesen, wie z.B. Flugkosten, etc., bei der Zakaah-Berechnung berücksichtigt werden, nach dem eine Immobilie verkauft wurde?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Man zahlt Zakaah von der vorhandenen Gesamtsumme, was vorher bezahlt wurde, ist nicht mehr vorhanden und wird sowieso nicht berücksichtigt.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa- Kommission islam-wissen.com