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Die Eltern eines Kindes haben psychische Probleme und sind labil. Ist dieses Kind wie ein Waisenkind zu betrachten? Wenn wir es als Pflegekind aufnehmen und aufziehen, bekommen wir die Belohnung wie die eines Waisenkindes?


Frage:
Die Eltern eines Kindes haben psychische Probleme und sind labil. Ist dieses Kind wie ein Waisenkind zu betrachten? Wenn wir es als Pflegekind aufnehmen und aufziehen, bekommen wir die Belohnung wie die eines Waisenkindes?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Ein Waisenkind ist ein Kind, dessen Vater noch vor dessen Geschlechtsreife gestorben ist.

Ein fremdes Kind in die eigene Familie aufzunehmen, es wie ein eigenes Kind zu pflegen und zu behüten, es großzuziehen, ihm die beste Erziehung zuteilwerden zu lassen und ihm eine fundierte, umfassende Bildung und Ausbildung zu ermöglichen wird von der Scharii’ah nicht nur explizit bejaht, sondern gewünscht und gefördert.

Allerdings entstehen aus diesem Pflegschaftsverhältnis keinerlei Abstammungsfolgen wie beispielsweise die Geltendmachung eines Erbschaftsanspruches, da die Voraussetzungen einer islam-konformen Familienzugehörigkeit nicht gegeben sind.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com