Frage:
1.) Muss man das rituelle Witr-Gebet nachholen, wenn man es versäumt hat? Wie lautet die Meinung von Imaam Abu-haniifah diesbezüglich?
2.) Muss vor dem Verrichten eines versäumten rituellen Gebets der Iqaamah rezitiert werden?
3.) Welche Absicht muss beim Verrichten der versäumten Gebete gefasst werden?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
1.) Da das Verrichten des rituellen Witr-Gebets nach den Hanafiiten eine Waadschib-Handlung ist, so muss das rituelle Witr-Gebet bei Versäumnis nachgeholt werden.
2.) Es ist erwünscht, vor jedem Nachholen eines versäumten rituellen Gebets den Iqaamah zu rezitieren.
3.) Die Absicht kann wie folgt formuliert werden: “ALLAAH! Ich habe die Absicht das Gebet xy nachzubeten.”
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa- Kommission islam-wissen.com