Frage:
Darf man die ‘Umrah vollziehen, obwohl man verschuldet ist?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Verpflichtungen gegenüber anderen Menschen und deren Rechte (wie z.B. das Begleichen von Schulden) haben einen Vorrang gegenüber das Vollziehen der ‘Umrah.
Sollten die Gläubiger dem Vollziehen der ‘Umrah jedoch zustimmen oder es steht ausreichend Zeit und Mittel zur Verfügung um das Darlehen zu begleichen, ohne dass durch das Vollziehen der ‘Umrah die Rückzahlung des Darlehens beeinflusst wird, dann ist das Vollziehen der ‘Umrah ohne weiteres erlaubt.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com