Frage:
Darf man als fastender oder nicht-fastender Muslim Speisen im Monat Ramadaan verkaufen?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Als fastender oder nicht-fastender Muslim ist es erlaubt, Speisen im Monat Ramadaan verkaufen, da manche Muslime nicht fasten können oder dürfen.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com