Frage:
Darf ich als Kassierer/in in einem Supermarkt arbeiten, wo Alkohol verkauft wird?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Es ist dir erlaubt, in einem Supermarket zu arbeiten, wo Alkohol verkauft wird, da deine Tätigkeit als Kassierer/in als eine nicht-aktive Beteiligung am Verkauf von Alkohol gewertet wird. Somit fällt deine Tätigkeit nicht unter dem Verbot der folgenden Aayah:
وَلَا تَعَاوَنُواْ عَلَى ٱلۡإِثۡمِ وَٱلۡعُدۡوَٰنِۚ
… Doch kooperiert nicht bei der Verfehlung und der Übertretung! (Quraan 5:2)
Außerdem gilt, dass der Umgang mit demjenigen, dessen Vermögen nicht mehrheitlich aus haraam-Mitteln besteht, ist erlaubt, da er mehrheitlich über halaal-Mittel verfügt. Dieser Umgang ist nach den meisten Gelehrten eine makruuh-Handlung.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com