Frage:
Darf eine Menstruierende die Moschee betreten?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Eines der wichtigsten Merkmale einer Moschee ist ihr Waqf-Status, d. h., sie ist Allaah (ta’aala) gewidmet und gehört sonst niemandem, weder einer natürlichen Person noch einer juristischen Person (keinem Verein, keiner Organisation). Alle Fiqh-Schulen verbieten den Verkauf einer Moschee bzw. ihren Abriss. Gebetsräume wie im Westen, die kein Waqf sind, gelten nicht als Moscheen, sondern man nennt sie Musalla مصلى. Für diese Räume gelten nicht die Einschränkungen, die in einer Moschee gelten und man verrichtet dort auch kein Moschee-Begrüßungsgebet.
Demnach ist es einer Menstruierenden erlaubt, einen Musalla zu betreten.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com