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1.)Wie sieht ein islam-konformes Grab aus? 2.) Wie sollte das Grabstein aussehen? 3.) Was sollte auf dem Grabstein stehen? 4.) Wie sollte die Grabumrandung aussehen? 5.) Darf man einen Obstbaum auf dem Grab/am Grab pflanzen?


Frage:
1.)Wie sieht ein islam-konformes Grab aus?
2.) Wie sollte das Grabstein aussehen?
3.) Was sollte auf dem Grabstein stehen?
4.) Wie sollte die Grabumrandung aussehen?
5.) Darf man einen Obstbaum auf dem Grab/am Grab pflanzen?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

1.) Die Maße des Grabes sind:
Tiefe: mind. halbe Menschenlänge; Länge: mind. volle Menschenlänge; Breite: ca. eine Menschenbreite (zusätzlich eine Nische in Richtung Makkah).

Der Verstorbene wird im Grab auf die rechte Seite gelegt, mit dem Gesicht in Richtung Makkah; in der BRD und Österreich Richtung Süd-Osten. Die Anlage der Grabstätten sollte die Lagerung der Verstorbenen in die vorgeschriebene Richtung Makkah ermöglichen.

Der Verstorbene soll ohne Sarg oder sonstige Behältnisse in die Nische des Grabes gelegt und beerdigt werden. Sollte die Bestattung ohne Sarg nicht möglich sein, soll versucht werden, den Verstorbenen im Sarg auf der rechten Seite zu lagern. Sollte dies nicht möglich sein, soll der Verstorbene im Sarg auf dem Rücken liegen mit den Füßen im Grab in Makkah-Richtung.

2.) Es ist erlaubt, ein Grab mit einem Grabstein zu markieren. (Sunan-abi-daawuud HN 3206)

3.) Es ist erlaubt, den Namen des Verstorbenen auf dem Grabstein eingravieren zu lassen. Das Eingravieren von Quraanversen etc. ist makruuh. Das Eingravieren von Bildern des Verstorbenen ist jedoch verboten. (Imaam ´Aabidiin in Raddul-muhtaari ‘aalad-dur-ril-muchtaar)

4.) Das Umranden des Grabes mit Steinen etc. ist erlaubt. Hierbei sollte das Grab nur so sehr mit Steinen umrandet werden, so dass es als Grab erkennbar ist. (Imaam ´Aabidiin in Raddul-muhtaari ‘aalad-dur-ril-muchtaar)

5.) Die schlichte Bepflanzung des Grabes mit Grünpflanzen ist erlaubt. (Imaam ´Aabidiin in Raddul-muhtaari ‘aalad-dur-ril-muchtaar von Sahiihul-buchaariy HN 1361)

Bemerkung:
Grabstein, Grabumrundung, Grabbepflanzung sollten schlicht und nicht verschwenderich sein.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com