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1.) Ist es nach der hanafitischen Fiqhschule dem Mann erlaubt, sich die Oberkörperbehaarung (wie z.B. Brust- Rücken- Bauchbehaarung) zu entfernen? 2.) Ist es erlaubt, sich den Bart zu rasieren? 3.) Ist es erlaubt, sich die Haare am After zu entfernen?


Frage:
1.) Ist es nach der hanafitischen Fiqhschule dem Mann erlaubt, sich die Oberkörperbehaarung (wie z.B. Brust- Rücken- Bauchbehaarung) zu entfernen?
2.) Ist es erlaubt, sich den Bart zu rasieren?
3.) Ist es erlaubt, sich die Haare am After zu entfernen?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

1.) Nach der hanafitischen Fiqhschule ist das Entfernen der Oberkörperbehaarung (wie z.B. Brust- Rücken- Bauchbehaarung) erlaubt. Dennoch ist diese Praxis gegen die üblichen Verhaltensregeln und Gepflogenheiten für den Mann.

Sollte man jedoch für das Entfernen dieser Körperbehaarung einen trifftigen Grund (wie z.B. starke Schweißbildung, etc.) haben, so ist es ohne Einwände erlaubt.

2.) Das Rasieren des Bartes ist haraam.

3.) Das Entfernen der Haare am After ist erwünscht – mustahabb.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com