Frage:
1.) Darf man den Quraan auf den Boden legen?
2.) Darf man seine Beine in die Richtung des Quraans ausstrecken?
3.) Darf man den Quraan im Schneidersitz rezitieren?
4.) Ist das Ausstrecken der Füsse in Richtung der Qiblah erlaubt?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
1.) Es besteht ein Konsens unter den Gelehrten, dass der Quraan mit größten Respekt behandelt werden muss. Daher ist es nicht erlaubt, den Quraan auf den Boden zu legen. Anstatt dessen sollte der Quraan auf einen Gegenstand gelegt werden, somit der Quraan vom Boden erhöht ist. (Tafsiir Al-qurtubiy)
2.) Es ist makruuh (verpönt), seine Beine in die Richtung des Quraans auszustrecken. (Al-bahrur-raaiq, Tuhfatul-muhtaadsch)
3.) Am vorzüglichsten ist es den Quraan sitzend in der Taschahhud-Position zu rezitieren. Wenn dies nicht möglich ist – z.B. aufgrund von Knieschmerzen, dann ist es erlaubt, den Quraan im Schneidersitz zu rezitieren.
4.) Das Ausstrecken der Füsse in Richtung der Qiblah ist nach vielen Gelehrten makruuh. (Imaam ‘aabidiin in raddul-muhtaari ‘aalad-dur-ril-muchtaar)
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com