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Muss eine Frau jedes Mal ihre kompletten Haare während des Verrichtens der rituellen Ganzkörperwaschung waschen, auch wenn sie mehrmals am Tag Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann hat?


Frage:
Muss eine Frau jedes Mal ihre kompletten Haare während des Verrichtens der rituellen Ganzkörperwaschung waschen, auch wenn sie mehrmals am Tag Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann hat?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Nach allen Fiqh-Schulen, ist die Frau dazu verpflichtet, ihre kompletten Haare während des Verrichtens der rituellen Ganzkörperwaschung (Ghusl) zu waschen, auch wenn sie mehrmals am Tag mit ihrem Ehemann Geschlechtsverkehr hat.

Nur eine Frau, deren Haare geflochten sind, muss ihre Haare für das Vollziehen der rituellen Ganzkörperwaschung nicht aufmachen.

Diesbezüglich wird Folgendes überliefert:

عَنْ أُمِّ سَلَمَةَ، قَالَتْ قُلْتُ يَا رَسُولَ اللَّهِ إِنِّي امْرَأَةٌ أَشُدُّ ضَفْرَ رَأْسِي فَأَنْقُضُهُ لِغُسْلِ الْجَنَابَةِ قَالَ‏ لاَ إِنَّمَا يَكْفِيكِ أَنْ تَحْثِي عَلَى رَأْسِكِ ثَلاَثَ حَثَيَاتٍ ثُمَّ تُفِيضِينَ عَلَيْكِ الْمَاءَ فَتَطْهُرِينَ ‏”

Umm-salamah berichtet, sie sagte: “Ich sagte: “Gesandter ALLAAHS! Ich bin eine Frau, die ihre Haare flicht. Muss ich sie beim Vollziehen von Ghusl nach der Dschanaabah aufmachen?” Er sagte: “Nein! Es genügt dir, wenn du deinen Kopf drei Mal mit Wasser übergießt und anschließend dich mit Wasser übergießt, dann wirst du rituell rein.” (Muslim HN 330)

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com