Frage:
Ist die Sterbehilfe erlaubt?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Die Aktive- und Passive-Sterbehilfe ist haraam (Deutsch: verboten).
Das Verbot basiert auf dem Prinzip “Schaden ist zu beseitigen”.
Der Ursprung dieses Prinzips ist die folgende Überlieferung:
لا ضرر ولا ضرار
“Weder Schaden noch Schädigung sind erlaubt!” (I, Maalik, Al-baihaqiy, Ad-daaraqutniy)
Diese Überlieferung belegt, dass keinerlei Art von Schädlichkeiten geduldet werden, weder die, welche anderen Menschen zugefügt wird, noch die, welche man sich selbst zufügt, noch die Vergeltung von Schädlichkeiten mit Schädlichkeiten.
Bemerkung:
In medizinischen hoffnungslosen Fällen, (unumkehrbaren Ausfall der Herz- Lungenfunktion oder vollständiger Hirntod) ist die Durchführung von künstlichen Wiederbelebungsmaßnahmen (z. B. künstliche Beatmung) nicht erforderlich.
Die Weiterführung der pflegerischen Maßnahmen, wie z. B. Ernährung, Regulierung des Wasser- und Elektrolythaushalts, Schmerzbehandlung, usw. ist jedoch Pflicht.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com