Definition und Stellung
Linguistische Bedeutung von Zakaah
“Zakaahالزكاة ” ist ein arabisches Wort und bedeutet “Reinigung und Wachstum”.
Fachspezifische Definition von Zakaah
Die Fiqh-Gelehrten definieren Zakaah als “das Entrichten eines genau festgelegten Anteils von Vermögenswerten an berechtigte Personen unter Berücksichtigung besonderer Bedingungen”.
Verwendung im Quraan
“Zakaah” hat im Quraan folgende Bedeutung:
- Zakaah als “ein genau festgelegter Anteil der Vermögensmasse”.
- Zakaah als “aktive Handlung des vorgeschriebenen Abgebens”.
Stellung der Zakaah im Islam
Die Zakaah ist eine der fünf tragenden Fundamente des Islam (arkaanul-islaam), wer sie leugnet, fällt vom Islam ab.
Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:
بُنِيَ الْإِسْلَامُ عَلَى خَمْسٍ شَهَادَةِ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَأَنَّ مُحَمَّدًا رَسُولُ اللَّهِ وَإِقَامِ الصَّلَاةِ وَإِيتَاءِ الزَّكَاةِ وَصَوْمِ رَمَضَانَ وَحَجِّ الْبَيْتِ.
“Der Islam wurde auf Fünferlei aufgebaut: der Bezeugung, dass es keine Gottheit außer Allaah gibt und dass Muhammad Allaahs Gesandter ist, dem ordnungsgemäßen Verrichten des rituellen Pflichtgebets, dem Entrichten der Zakaah, dem Fasten in Ramadaan und der Haddsch-Pilgerfahrt zum Hause (in Makkah).” (B, M, A, T, I, N)
Auch das Wort “sadaqah صدقة” kann und wird als Synonym für Zakaah verwendet werden.
إِنَّمَا ٱلصَّدَقَٰتُ لِلۡفُقَرَآءِ وَٱلۡمَسَٰكِينِ وَٱلۡعَٰمِلِينَ عَلَيۡهَا وَٱلۡمُؤَلَّفَةِ قُلُوبُهُمۡ وَفِي ٱلرِّقَابِ وَٱلۡغَٰرِمِينَ وَفِي سَبِيلِ ٱللَّهِ وَٱبۡنِ ٱلسَّبِيلِۖ فَرِيضَةٗ مِّنَ ٱللَّهِۗ وَٱللَّهُ عَلِيمٌ حَكِيمٞ ٦٠
“Die Zakaah-Mittel 1 sind ausschließlich bestimmt für die Mittellosen, für die Bedürftigen, für die Zakaah-Beauftragten, für diejenigen, deren Herzen gewonnen werden sollen 2, für die (Befreiung von) Unfreien, für die (Entschuldung der) Schuldner, auf Allaahs Weg und für den (in Not geratenen) Reisenden. (Dies ist) eine Verpflichtung von Allaah. Allaah ist allwissend, allweise.” 3
Bei der deutschen Übersetzung des Fachbegriffs Zakaah ist die Umschreibung als “soziale Pflichtabgabe vom Vermögen“
vorzuziehen, da die Zakaah-Empfänger einen Rechtsanspruch darauf haben.
Die Pflicht zur Zahlung der Zakaah kann auch als “ökonomisches Recht der Armen” definiert werden.
Die Begriffe “Armensteuer” oder “Almosen” sollten nicht verwendet werden, weil sie den Sinn dieser Handlung verfälschen (siehe dazu den Unterschied zwischen Zakaah und Steuer).